


Steuern und Zollgebühren
Da unsere Produkte aus Japan versandt werden, können im Lieferland Steuern und Zollgebühren anfallen. Diese Kosten sind die Verantwortung des Kunden .Für unsere Kunden in den USA:
Die meisten Pakete mit einem deklarierten Wert unter 2.000 USD werden gebührenfrei abgefertigt.
Für unsere Kunden in Australien:
Bestellungen unter 1000 AUD werden vom australischen Zoll als „Importe mit geringem Wert“ betrachtet. Ab dem 1. Juli 2018 können für alle Waren, die von Verbrauchern in Australien aus dem Ausland importiert werden, Zölle anfallen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des australischen Zolls.
Für unsere Kunden in Kanada:
Bei Bestellungen über 20 kanadische Dollar fallen die entsprechenden Zölle und die Mehrwertsteuer an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des kanadischen Zolls.
Für unsere Kunden in der EU:
Bento&co ist beim Import One-Stop Shop (IOSS) registriert. Daher ist die Mehrwertsteuer im Produktpreis enthalten. Bento&co führt die Mehrwertsteuer direkt an die Behörden ab.
Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 150 € (ohne Versandkosten) fallen an der Kasse Zölle an. Es entstehen Ihnen daher keine zusätzlichen Kosten für den Erhalt Ihres Pakets. Sollten Sie dennoch eine Zahlungsaufforderung von einem Spediteur erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice (contact@bentoandco.com).
Bitte beachten Sie: Das IOSS-System ist für Käufe von Privatpersonen reserviert. Geben Sie in Ihrer Liefer- oder Rechnungsadresse keinen Firmennamen an, da Ihr Paket sonst vom Spediteur als gewerblicher Kauf betrachtet wird und Sie Zollgebühren zahlen müssen.
Ab einem Gesamtwert von 150 € (zzgl. Versandkosten) fallen Zollgebühren an. In diesem Fall sind Sie für die Zahlung der Zollgebühren an den Spediteur verantwortlich. Diese Gebühren werden Ihnen entweder bei Erhalt Ihres Pakets oder einige Tage nach der Lieferung in Rechnung gestellt und sind obligatorisch.