Steuern und Zollgebühren

Da unsere Produkte aus Japan versendet werden, können im Lieferland Steuern und Zollgebühren anfallen. Diese Kosten sind die Verantwortung des Kunden .

Für unsere Kunden in den USA:

Die meisten Pakete mit einem deklarierten Wert von weniger als 2.000 USD werden gebührenfrei abgefertigt.

Für unsere Kunden in Australien:

Bestellungen unter 1.000 AUD werden vom australischen Zoll als „geringwertige Importe“ betrachtet. Ab dem 1. Juli 2018 können für alle Waren, die Verbraucher in Australien aus dem Ausland importieren, Zölle anfallen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des australischen Zolls.

Für unsere Kunden in Kanada:

Für Bestellungen über 20 $ kann die Zahlung der geltenden Zölle und der GST erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des kanadischen Zolls.

Für unsere Kunden in der EU:

Bento&co ist im Import One-Stop Shop (IOSS) registriert. Daher ist die Mehrwertsteuer in den Produktpreisen enthalten. Bento&co zahlt die Mehrwertsteuergebühren direkt an die Behörden.

Bestellungen mit einem Gesamtwert von weniger als 150 Euro (ohne Versandkosten) sind von den Zöllen befreit. Für den Erhalt Ihres Pakets fallen Ihnen daher keine zusätzlichen Kosten an. Wenn Sie dennoch eine Zahlungsaufforderung von einem Spediteur erhalten, wenden Sie sich an unseren Kundenservice (contact@bentoandco.com).

Bitte beachten Sie: Das IOSS-System ist für Einkäufe von Privatpersonen reserviert. Geben Sie in Ihrer Liefer- oder Rechnungsadresse keinen Firmennamen an, da Ihr Paket sonst vom Spediteur als gewerblicher Kauf betrachtet wird und Sie Zollgebühren zahlen müssen.

Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert von 150 Euro oder mehr (ohne Versandkosten) fallen Zollgebühren an. In diesem Fall ist der Kunde für die Zahlung der Zölle an den Spediteur verantwortlich. Diese Gebühren werden Ihnen entweder bei Erhalt Ihres Pakets oder einige Tage nach der Zustellung in Rechnung gestellt und sind obligatorisch.